Beschreibung
Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG) Stand: zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2021 (GVBl.I/21, [Nr. 38]) Inhaltsübersicht: Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften, Beamtenverhältnis Abschnitt 2 Laufbahnen Abschnitt 3 Umsetzung, landesinterne Abordnung, Versetzung und Umbildung von Körperschaften Abschnitt 4 Beendigung des Beamtenverhältnisses Unterabschnitt 1 Entlassung, Verlust der Beamtenrechte Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit Unterabschnitt 3 Ruhestand, einstweiliger Ruhestand Abschnitt 5 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis Unterabschnitt 1 Allgemeine Pflichten und Rechte Unterabschnitt 2 Wahl eines Beamten in eine gesetzgebende Körperschaft Unterabschnitt 3 Arbeitszeit, Urlaub und Dienstbefreiung Unterabschnitt 4 Nebentätigkeit Unterabschnitt 5 Personalaktenrecht Abschnitt 6 Beschwerden und Vertretung des Dienstherrn Abschnitt 7 Besondere Beamtengruppen und Beamtenverhältnisse Unterabschnitt 1 Politische Beamte, Beamte des Landtages, des Landesrechnungshofes und Beamte an Hochschulen Unterabschnitt 2 Polizeivollzugsdienst Unterabschnitt 3 Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes Unterabschnitt 4 Beamte im Justizvollzugsdienst Unterabschnitt 5 Ehrenbeamte Unterabschnitt 6 Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe Abschnitt 8 Beamte auf Zeit Abschnitt 9 Landespersonalausschuss Abschnitt 10 Beteiligung von Verbänden und Organisationen Abschnitt 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, ist im öffentlichen Dienst tätig und gleichzeitig Unternehmer. Nach seinem Abschluss an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin gründete er 2019 sein Unternehmen RS Publishing.