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Haushaltsgrundsätze für Bund, Länder und Gemeinden

Handbuch zum Management der öffentlichen Finanzen

Erschienen am 26.01.2010, Auflage: 2/2010
44,95 €
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783768505758
Sprache: Deutsch
Umfang: XXXV, 524 S.
Format (T/L/B): 3 x 21 x 14.8 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Die Neuauflage: Mit dem Inkrafttreten des Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2010 ändert sich das Haushaltsrecht für Bund, Länder und Gemeinden grundlegend: Nunmehr dürfen neben den Kommunen auch der Bund und die Länder ihre Haushalte anstatt nach dem traditionellen kameralistischen System mit Hilfe der doppelten Buchführung (Doppik) planen, ausführen und abrechnen. Die Haushaltsbeauftragten verfügen nunmehr über notwendige Instrumente, um den Ressourcenverbrauch und die Verschuldung der öffentlichen Haushalte für ihre Entscheidungen transparent zu machen. Die Neuauflage bietet eine topaktuelle systematische Gesamtdarstellung des öffentlichen Haushaltsrechts in drei Teilen und 20 Kapiteln: Grundlagen für das Management öffentlicher Finanzen, Haushaltsgrundsätze und Schwerpunkte des Haushaltsmanagements. Auch komplexe Zusammenhänge wie Finanzausgleiche, Finanzbeziehungen zur EU, mehrjährige Finanzplanung, Rechnungswesensysteme Kameralistik und Doppik, Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, Buchführung und Rechnungslegung, Sondervermögen, öffentlich-private Partnerschaften usw. werden verständlich erläutert. Eine große Hilfe sind die zahlreichen weiterführenden Hinweise, vor allem das Online-Literaturverzeichnis und wichtige Internet-Links vor jedem Kapitel, die den gezielten Zugriff auf aktuelle finanzpolitische Fakten und weiterführende Informationen ermöglichen.

Autorenportrait

Der Autor: Der Autor ist seit 2001 Staatsrat der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, zuvor war er mehr als zehn Jahre auf den Gebieten Haushalt und Steuern in leitenden Positionen im Bundesfinanzministerium, im Bundeskanzleramt sowie als Staatssekretär in der Finanzverwaltung von Berlin tätig.